
Terms and conditions
These terms and conditions are available in German only. The German text is the legally binding one.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Caesar General Services GmbH, Plittersdorfer Str. 3, 53173 Bonn (nachfolgend „CGS“), und ihren Kunden über Beratungs- und Begleitleistungen, über den Handel mit Waren sowie über die Vermittlung von Leistungen Dritter.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten sie nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CGS hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn CGS in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass CGS erneut auf sie hinweisen muss.
2. Vertragsschluss, Angebote
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website von CGS, in Prospekten und in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
2.2 Angebote von CGS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein verbindliches Angebot ist, soweit nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Zugang beim Kunden gültig.
2.3 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von CGS in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Abschluss bedarf keiner bestimmten Form; die Bestätigung des Eingangs einer Anfrage auf elektronischem Weg stellt noch keine Annahme dar.
2.4 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
3. Gegenstand und Umfang der Leistungen
3.1 Beratung und Begleitung. CGS berät und begleitet Unternehmen und Unternehmer bei der Geschäftsentwicklung in Deutschland und Europa, insbesondere bei der Anbahnung von Geschäftskontakten, bei Messebesuchen, bei der Vorbereitung von Investitionsvorhaben und bei der Abwicklung gewerblicher Transaktionen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung oder der gesonderten Leistungsbeschreibung.
3.2 Soweit CGS Beratungs- und Begleitleistungen erbringt, schuldet CGS eine sorgfältige Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet CGS nicht das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und einem Dritten, die Erteilung behördlicher Genehmigungen, die Erteilung von Visa oder den Eintritt eines bestimmten Geschäftsergebnisses.
3.3 CGS erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes oder des Steuerberatungsgesetzes. Erfordert das Anliegen des Kunden eine solche Beratung, hat der Kunde einen entsprechend zugelassenen Berufsträger hinzuzuziehen. CGS kann auf Wunsch entsprechende Kontakte vermitteln.
3.4 Handel, Import und Export. CGS handelt mit Waren, insbesondere mit Fahrzeugregistrierungsprodukten, Prägemaschinen und Heißprägefolien, mit Maschinen, Baumaschinen und Fahrzeugen sowie mit Restposten, jeweils neu oder gebraucht. Für den Verkauf und die Lieferung von Waren gelten ergänzend die Ziffern 6 bis 9.
3.5 Angaben zu Beschaffenheit, Leistung und Verwendbarkeit der Waren, insbesondere in Katalogen, Datenblättern und Herstellerunterlagen, sind Leistungsbeschreibungen und keine Garantien. Eine Garantie übernimmt CGS nur, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform bezeichnet ist. Bei gebrauchten Waren gilt der bei Übergabe vorhandene Zustand als vereinbarte Beschaffenheit.
3.6 Vermittlung von Leistungen Dritter. Auf Wunsch vermittelt CGS Leistungen Dritter, insbesondere Unterkünfte, Beförderungs- und Fahrerdienste, Flughafentransfers, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen sowie Termine bei Herstellern und Institutionen.
3.7 Bei der Vermittlung wird CGS ausschließlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Leistungserbringers oder als Bote des Kunden tätig. Der Vertrag über die vermittelte Leistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer zustande; für dieses Vertragsverhältnis gelten ausschließlich dessen Geschäftsbedingungen. CGS schuldet die vermittelte Leistung nicht selbst.
3.8 Keine Pauschalreisen. CGS ist weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler im Sinne der §§ 651a ff. BGB und bietet keine Pauschalreisen und keine verbundenen Reiseleistungen an. Die nach Ziffer 3.6 vermittelten Leistungen werden ausschließlich als einzelne, gesondert beauftragte Leistungen im Rahmen eines geschäftlichen Aufenthalts erbracht. Der Abschluss von Reise-, Kranken- oder sonstigen Versicherungen obliegt dem Kunden; CGS schuldet insoweit keine Beratung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt CGS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit.
4.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für seine Einreise, seinen Aufenthalt und sein Vorhaben erforderlichen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen einzuhalten sowie die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Auskünfte von CGS hierzu erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität.
4.3 Der Kunde hat Unterlagen, die CGS ihm übergibt oder weiterleitet, insbesondere Auftrags- und Buchungsbestätigungen, Angebote, Lieferpapiere und Rechnungen, unverzüglich auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem Auftrag zu prüfen und erkennbare Abweichungen unverzüglich anzuzeigen.
4.4 Verzögerungen und Mehraufwand, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; nachgewiesener Mehraufwand ist nach den üblichen Sätzen von CGS zu vergüten.
5. Preise, Vergütung, Zahlung
5.1 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Vergütungen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.2 Preise für Waren verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk oder ab Lager ohne Verpackung, Fracht, Versicherung, Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige Abgaben im Bestimmungsland. Diese trägt der Kunde.
5.3 Aufwendungen, die CGS im Interesse des Kunden gegenüber Dritten übernimmt, insbesondere Anzahlungen, Buchungs-, Storno- und Umbuchungsentgelte, sind CGS zu erstatten. CGS ist berechtigt, für solche Leistungen angemessene Vorschüsse zu verlangen.
5.4 Eine gesonderte Vergütung für Vermittlungsleistungen von CGS gegenüber dem Kunden setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Erhält CGS für eine vermittelte Leistung eine Vergütung vom Leistungserbringer, bleibt dies ohne Einfluss auf den vom Kunden zu zahlenden Preis; CGS weist eine solche Vergütung auf Anfrage aus.
5.5 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Konto von CGS. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere Gebühren ausländischer Banken, trägt der Kunde.
5.6 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ansprüche gegen einen vermittelten Leistungserbringer kann der Kunde Zahlungsansprüchen von CGS nicht entgegenhalten, es sei denn, CGS hat den Gegenanspruch durch eine schuldhafte Pflichtverletzung mitverursacht.
6. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
6.1 Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Sie stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vertragsgemäßen Selbstbelieferung von CGS.
6.2 Vereinbaren die Parteien eine Handelsklausel, gelten die Incoterms in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab Werk oder ab Lager (EXW).
6.3 Bei Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Eine Transportversicherung schließt CGS nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.
6.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
6.5 Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft über. Entstehende Lager- und Standkosten trägt der Kunde.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von CGS.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt CGS bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sicherungshalber ab. CGS nimmt die Abtretung an.
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde CGS unverzüglich zu unterrichten und auf das Eigentum von CGS hinzuweisen.
7.4 Der Kunde hat auf Verlangen von CGS bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland erforderlich sind.
8. Untersuchungspflicht und Mängelhaftung
8.1 Der Kunde hat gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offene Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Für Handelsgeschäfte gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
8.2 Transportschäden sind zusätzlich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen und schriftlich feststellen zu lassen.
8.3 Bei berechtigter Mängelrüge leistet CGS nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung. Beim Verkauf gebrauchter Waren an Unternehmer ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach Ziffer 10.2 sowie nicht, soweit CGS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
9. Ausfuhr-, Einfuhr- und Sanktionsvorschriften
9.1 Die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass keine Vorschriften des deutschen, europäischen oder sonstigen anwendbaren Außenwirtschafts-, Zoll-, Embargo- oder Sanktionsrechts entgegenstehen und dass erforderliche Genehmigungen erteilt werden. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder widerrufen oder stehen Sanktions- oder Embargobestimmungen der Durchführung entgegen, ist CGS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche des Kunden aus einem solchen Rücktritt sind ausgeschlossen.
9.2 Der Kunde sichert zu, die gelieferten Waren nicht unmittelbar oder mittelbar entgegen anwendbaren Ausfuhr-, Wiederausfuhr- oder Sanktionsbestimmungen zu verwenden, weiterzuveräußern oder zu übertragen, und keiner sanktionierten Person oder Einrichtung zur Verfügung zu stellen.
9.3 Der Kunde stellt CGS von allen Ansprüchen und Nachteilen frei, die aus einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 9.2 entstehen.
10. Haftung
10.1 CGS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
10.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung von CGS auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.4 Im Übrigen ist die Haftung von CGS ausgeschlossen.
10.5 CGS haftet nicht für die Erbringung, die Mangelfreiheit oder die Sicherheit nach Ziffer 3.6 vermittelter Leistungen Dritter und nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit solchen Leistungen entstehen. Eine Haftung aus der schuldhaften Verletzung eigener Pflichten bei der Auswahl und Vermittlung bleibt unberührt.
10.6 Für die Richtigkeit von Auskünften und Marktinformationen, die CGS außerhalb eines gesondert vereinbarten Beratungsauftrags erteilt, haftet CGS nach Maßgabe des § 675 Abs. 2 BGB nicht.
10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CGS.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kalkulationen, Bezugsquellen und Kontaktdaten, vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrages.
11.2 Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
11.3 CGS ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu benennen.
12. Datenschutz
CGS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung.
13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt, die CGS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien CGS für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Krieg, innere Unruhen, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Streiks sowie nicht von CGS zu vertretende Ausfälle von Transport- und Kommunikationswegen.
13.2 CGS unterrichtet den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwendungen sind abzurechnen.
14. Laufzeit und Beendigung
14.1 Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung.
14.2 Verträge über laufende Beratungs- und Begleitleistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und im Interesse des Kunden gegenüber Dritten eingegangene Verpflichtungen sind in jedem Fall zu vergüten.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragssprache
15.1 Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CGS gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von CGS in Bonn. CGS bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
15.3 Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB oder einzelner Vertragsunterlagen dienen ausschließlich dem Verständnis; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
16. Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Die Caesar General Services GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von CGS in Textform.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: September 2026
